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EEG oder GEA: Welche Rechtsform passt zu meiner Energiegemeinschaft?

EEG oder GEA: Welche Rechtsform passt zu meiner Energiegemeinschaft?

Wer eine Energiegemeinschaft gründen möchte, stößt früher oder später auf zwei Begriffe: EEG und GEA. Beide ermöglichen das gemeinsame Nutzen erneuerbarer Energie. Die Unterschiede sind jedoch größer, als es auf den ersten Blick scheint.

Beide Modelle haben ihre Stärken, folgen aber unterschiedlichen Regeln und eignen sich für unterschiedliche Ausgangssituationen. Die Wahl am Anfang kann großen Einfluss darauf haben, wie einfach sich eine Gemeinschaft später weiterentwickeln lässt.

Was eine EEG ist und kann

Eine Erneuerbare-Energie-Gemeinschaft (EEG) erlaubt den Austausch von Strom über mehrere Netzebenen hinweg. Mitglieder müssen nicht direkt nebeneinander liegen. Eine EEG kann regional aufgestellt sein, Gewerbebetriebe einbinden und mehrere Erzeugungsanlagen bündeln.

Der wichtigste Unterschied zur GEA: Eine EEG ist eine eigene Rechtspersönlichkeit, meist in Form eines Vereins oder einer Genossenschaft. Das bedeutet Gründungsaufwand, Statuten, laufende Mitgliederversammlungen und gewisse Verwaltungs- und Dokumentationspflichten.

Genau hier setzt colibrie MANAGE an. Die Plattform hilft dabei, viele dieser Prozesse zu vereinfachen und zu automatisieren, damit Energiegemeinschaften wachsen können, ohne dass die Verwaltung zum Vollzeitjob wird.

Eine EEG ist oft die richtige Wahl, wenn ihr einen größeren geografischen Rahmen braucht, mehrere Anlagen einbinden möchtet oder bereits eine Organisationsstruktur habt, die das tragen kann.

Was eine GEA ist und kann

Eine Gemeinschaftliche Erzeugungsanlage (GEA) ist einfacher aufgebaut. Sie benötigt keine eigene Rechtspersönlichkeit und keine Vereinsstruktur. Mehrere Parteien teilen sich eine Erzeugungsanlage direkt innerhalb derselben Liegenschaft beziehungsweise hinter demselben Netzanschlusspunkt.

Das funktioniert besonders gut für Mehrparteienhäuser, Wohnungseigentümergemeinschaften oder Betriebe mit mehreren Mietparteien auf einem Areal.

Die Grenzen sind allerdings enger als bei einer EEG. Die Anlage und die teilnehmenden Verbrauchsanlagen müssen innerhalb derselben Liegenschaft beziehungsweise hinter demselben Netzanschlusspunkt liegen. Eine Ausweitung auf benachbarte Gebäude oder andere Standorte ist damit nicht möglich.

Dass der Strom nicht über das öffentliche Netz fließt, hat einen direkten finanziellen Vorteil: Für den innerhalb der GEA geteilten Strom fallen keine Netznutzungsentgelte an. Der Anteil, der innerhalb der Gemeinschaft verbraucht wird, ist von diesen Kosten vollständig befreit.

Eine GEA ist daher oft die richtige Wahl, wenn ihr eine überschaubare Gruppe auf einem Grundstück habt und schnell loslegen wollt, ohne Vereinsgründung oder zusätzliche Organisationsstrukturen.

Was GEA und EEG finanziell wirklich unterscheidet

Netzentgelte machen bei vielen österreichischen Haushalten einen erheblichen Teil der Stromrechnung aus. Der Unterschied zwischen GEA und EEG bei den Einsparungen ist deshalb kein Nebenthema.

In einer lokalen EEG, also innerhalb derselben Trafostation, gibt es eine Reduktion von 57 % auf das Netznutzungsentgelt. Das ist ein attraktiver Vorteil, aber dennoch geringer als bei einer GEA.

In einer regionalen EEG, also innerhalb desselben Umspannwerks, beträgt die Reduktion aktuell 28 % des Netznutzungsentgelts.

Das hat eine konkrete Konsequenz für eine häufige Frage:

„Sollen wir gleich eine EEG gründen, weil wir vielleicht in ein oder zwei Jahren auf weitere Gebäude erweitern möchten?“

Die Antwort ist nicht automatisch Ja.

Wer heute auf einer einzelnen Liegenschaft startet, kann zunächst die Vorteile einer GEA nutzen und später immer noch eine EEG gründen oder die bestehende GEA durch eine zusätzliche EEG ergänzen. Wer sofort als EEG startet, verzichtet unter Umständen bereits heute auf einen Teil der möglichen Einsparungen für einen Vorteil, der vielleicht erst Jahre später relevant wird.

Ob sich dieser Vorgriff lohnt, hängt von den konkreten Zahlen ab:

  • Wie viel Strom wird innerhalb der GEA geteilt?
  • Wie hoch sind die tatsächlichen Netzentgelt-Einsparungen?
  • Wie wahrscheinlich ist eine spätere Erweiterung wirklich?


Diese Fragen lassen sich meist recht gut berechnen.

GEA und EEG: wenn beides zusammen Sinn ergibt

GEA und EEG schließen sich nicht aus.

Eine Konstellation, die in der Praxis sehr gut funktionieren kann und oft übersehen wird, sind mehrere bestehende GEAs, die zusätzlich über eine EEG miteinander verbunden werden.

Ob das sinnvoll ist, hängt vom konkreten Fall ab. Zwei typische Szenarien sind besonders interessant:

Zusätzliche Erzeugungsquellen ergänzen die PV-Anlage

Eine EEG kann Erzeugungsquellen zusammenbringen, die sich gegenseitig ergänzen.

Das klassische Beispiel ist die Kombination aus Photovoltaik und Wasserkraft. Während PV-Anlagen tagsüber Strom produzieren, kann Wasserkraft auch nachts oder bei schlechtem Wetter Energie liefern.

Für Gemeinschaften, die eine möglichst hohe Eigendeckung erreichen möchten, kann das ein großer Vorteil sein.

Unterschiedliche Verbrauchsprofile nutzen

Ein weiterer Vorteil entsteht, wenn verschiedene Teilnehmer sehr unterschiedliche Verbrauchsmuster haben.

Stellt euch zwei GEAs vor:

  • Büros mit hohem Verbrauch werktags tagsüber
  • Ein Restaurant mit besonders hohem Verbrauch am Wochenende

In einem reinen GEA-Modell nutzt jede Gruppe ausschließlich ihren eigenen Strom. Über eine gemeinsame EEG können Überschüsse jedoch deutlich effizienter verteilt werden.

Der Wochenendüberschuss der Büro-PV-Anlage kann dann beispielsweise dem Restaurant zugutekommen, auch wenn beide an unterschiedlichen Standorten liegen.

Ein wichtiger Mechanismus dafür sind die Teilnahmefaktoren. Sie bestimmen, welcher Anteil des gemeinschaftlich erzeugten Stroms an welches Mitglied verteilt wird.

Wenn das Restaurant am Wochenende mehr Strom benötigt, kann sein Teilnahmefaktor an der EEG erhöht werden. Wenn die Büros montags wieder hochfahren, kann die Verteilung wieder angepasst werden. Bereits heute können Teilnahmefaktoren täglich zwischen 9 und 17 Uhr für den Folgetag angepasst werden. Das Beispiel mit dem Restaurant funktioniert damit bereits jetzt.

Was heute noch nicht möglich ist, ist eine mehrfache Anpassung innerhalb eines Tages, also eine echte Echtzeitoptimierung. Das ElWG sieht vor, dass Netzbetreiber diese Möglichkeit spätestens ab 1. April 2028 unterstützen müssen und bei colibrie arbeiten wirbereits daran, solche automatisierten Optimierungsmechanismen bereitzustellen, sobald die dafür notwendige Infrastruktur verfügbar ist.

Woran man die falsche Wahl erkennt

Eine Situation sehen wir besonders häufig:

Jemand entscheidet sich für eine GEA, weil sie einfacher erscheint. Einige Monate später möchten Nachbarn aus dem nächsten Gebäude teilnehmen. Oder die Gemeinschaft möchte eine weitere Anlage auf einem anderen Dach einbinden.

Beides funktioniert mit einer klassischen GEA nicht.

Dann steht man vor der Wahl: Entweder die Gemeinschaft bleibt in ihrer aktuellen Form bestehen, oder man muss auf eine EEG-Struktur umsteigen.

Umgekehrt erleben wir auch den gegenteiligen Fall: Manche Projekte gründen von Beginn an eine EEG mit Verein, Statuten und laufender Verwaltung, obwohl es sich um ein einziges Gebäude handelt. In solchen Fällen hätte eine GEA denselben Zweck erfüllt, bei deutlich geringerem Aufwand.

Was die Entscheidung wirklich bestimmt

Bevor man sich für eine Rechtsform entscheidet, lohnt es sich, vier Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Mitglieder soll die Gemeinschaft in Zukunft haben?
    Wenn die Antwort lautet: „Mehr als die Menschen in unserem Gebäude, vielleicht auch Nachbargebäude oder Betriebe“, dann spricht vieles für eine EEG.
  2. Liegen alle Anlagen und Teilnehmer hinter demselben Netzanschlusspunkt?
    Wenn ja, ist eine GEA ausreichend. Gleichzeitig sind die Netzentgelt-Einsparungen höher als bei einer EEG.
  3. Wie realistisch und wie dringend ist eine Erweiterung?
    „Vielleicht irgendwann einmal“ ist selten ein guter Grund, heute bereits auf die Vorteile einer GEA zu verzichten. Eine konkrete Erweiterung in den nächsten Monaten kann dagegen ein starkes Argument für eine EEG sein.
  4. Gibt es jemanden, der sich um Organisation und Verwaltung kümmern kann?
    Eine EEG braucht eine funktionierende Organisationsstruktur. Das kann ein engagierter Vorstand sein oder eine Plattform, die viele Prozesse unterstützt und vereinfacht.

Fazit

Die richtige Entscheidung hängt selten nur von der Rechtsform ab. Entscheidend ist, wie sich die Gemeinschaft entwickeln soll.

GEAs sind oft der einfachste und wirtschaftlich attraktivste Einstieg für einzelne Gebäude. EEGs bieten dafür deutlich mehr Flexibilität und Wachstumspotenzial.

Wer heute die richtigen Weichen stellt, spart sich später viel Aufwand und schafft die Grundlage für eine Gemeinschaft, die langfristig erfolgreich wachsen kann.

Wenn ihr noch am Abwägen seid, sprechen wir die Möglichkeiten gerne gemeinsam durch.

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